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AGB

 

1          Geltungsbereich.

1.1       Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

1.2       Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

 

2          Angebot und Vertragsschluß.

2.1       Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Ausführung des Auftrages oder Rechnung ersetzt werden.

2.2       Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind als Näherungswerte zu verstehen; sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3       Mündliche Nebenabreden, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen, sind gegenstandslos.

2.4       Die Verpflichtung zur Lieferung von Waren oder Ausführung von Leistungen durch uns entfällt auch bei schriftlichem Vertragsabschluß, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder bereits geraten ist.

 

3          Preise.

3.1       Sofern nicht anders angegeben, behalten verbindliche Angebote Ihre Gültigkeit 7 Tage ab Angebotserstellung. Andere Gültigkeiten müssen schriftlich auf dem Angebot vermerkt sein. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2       Soweit nicht anders vereinbart, gelten die vereinbarten Preise ab Lager. Lieferung, Verpackung und Versicherung werden zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzl. MWSt. gesondert berechnet.

 

4          Liefer- und Leistungszeit.

4.1       Termine und Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.

4.2       Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Ein-, Aus- und Durchfuhrgenehmigungen, nationale Handelsbeschränkungsmaßnahmen und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei uns, bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

4.3       Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung von mind. 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.

4.4       Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis höchstens 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit unsererseits. Eine vereinbarte Frist ist eingehalten, wenn wir die Ware zum vereinbarten Termin zu Abholung oder Versand bereit stellen oder die von uns zu erbringenden Leistungen anbieten.

4.5       Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

 

5          Annahmeverzug.

5.1       Für die Dauer des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Hierzu können wir uns auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

5.2       Während der Dauer des Annahmeverzuges hat uns der Käufer als Ersatz für entstehende Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten können wir deren Ersatz gegen Nachweis vom Käufer fordern.

5.3       Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Frist die Annahme der Liefergegenstände oder erklärt er, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir die Vertragserfüllung verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz können wir wahlweise pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer fordern.

 

6          Liefermenge.

6.1       Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

 

7          Gefahrenübergang.

7.1       Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat, auch wenn die Ware durch unsere Fahrzeuge versendet oder angeliefert wird. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch uns hat auf den Gefahrenübergang keinen Einfluß. Wir sind berechtigt, jedoch keinesfalls verpflichtet, zu versendende Ware gegen Transportschäden zu versichern.

 

8          Gewährleistung.

8.1       Wir gewährleisten, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Für Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, sofern kein längerer Zeitraum angegeben ist. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Frist 3 Monate .

8.2       Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Geräte, Fremdeingriff, sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

8.3       Der Käufer ist verpflichtet, uns die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen.

8.4       Im Falle unserer Gewährleistungspflicht muß das defekte Teil bzw. Gerät unter Beifügung einer genauen Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Auf Wunsch des Käufers kann die Ware abgeholt oder – sofern möglich – vor Ort repariert werden. Die Kosten für Abholung oder Reparatur vor Ort sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für weitergehende Schäden durch defekte Bauteile, insbesondere für durch defekte Teile auftretenden Datenverlust, kann keinerlei Schadenersatzanspruch gegen uns geltend gemacht werden.

8.5       Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist oder nach mindestens 3 Reparaturversuchen fehl, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, sofern sich die Nachbesserungsversuche auf ein und denselben Mangel bezogen haben. Beseitigt der Käufer die Mängel oder versucht er eine Beseitigung erfolglos, entfällt wegen dieser Mängel unsere Gewährleistungspflicht, es sei denn, es liegt ein Fall der Dringlichkeit vor.

8.6       Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder und -patronen, Tonerkartuschen, Typenräder und andere Verschleißmaterialien.

8.7       Gewährleistungsansprüche uns gegenüber stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.8       Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

 

9          Eigentumsvorbehalt.

9.1       Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

9.2       Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unsere Eigentumsansprüche hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

9.3       Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. eine Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

10        Zahlung.

10.1     Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware bei Lieferung bzw. Abholung ohne Abzug von Skonto. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

10.2     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den gesamten Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

10.3     Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn uns der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

10.4     Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

11        Abtretungsverbot.

11.1     Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

 

12        Haftungsbeschränkung.

12.1     Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.

 

13        Software/Urheberrechte.

13.1     Die zur Nutzung durch den Käufer überlassene Software ist grundsätzlich auf Lieferscheinen und Rechnungen ausgewiesen und beschränkt sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf das einfache Nutzungsrecht durch den Käufer. Soweit sich auf verkauften Datenträgern Software befindet, die nicht zum Lieferumfang gehört, ist der Käufer verpflichtet, diese vom Datenträger zu entfernen. Eine Nutzung durch den Käufer ist untersagt.

 

14        Datenschutz.

14.1     Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß BDSG gespeichert.

 

Stand 01/2006

 

 

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